Amtshaftung: Wann haftet der Staat?

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Unter Amtshaftung versteht man die Haftung von Bund, Land, Gemeinden, Körperschaften, Sozialversicherung sowie beliehener Unternehmer für Schäden, den ihre Organe in Vollziehung der Gesetze durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten setzen.