Amtshaftung: Wann haftet der Staat?
Unter Amtshaftung versteht man die Haftung von Bund, Land, Gemeinden, Körperschaften, Sozialversicherung sowie beliehener Unternehmer für Schäden, den ihre Organe in Vollziehung der Gesetze durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten setzen.