Umtausch Weihnachtsgeschenke

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Alle Jahre wieder stellt sich für zahlreiche Kunden die Frage nach dem Umtausch von so manchem Geschenk. Ein derartiges allgemeines Umtauschrecht gibt es jedoch nicht, sofern es beim Kauf nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Händler sind also weder verpflichtet eine Ware umzutauschen, noch verpflichtet diese gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, sofern diese keinen Mangel aufweist.