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Person lehnt sich gelassen an einem überdimensionalen Monopoly-Haus an

Besonders in Krisenzeiten, aber auch sonst stellt Liegenschaftsvermögen eine besonders sichere und beliebte Wertanlage dar. Ganz gleich, ob Sie sich eine finanzierte Anlagewohnung kaufen, ein Zinshaus verkaufen oder ein Einfamilienhaus im Familienkreis verschenken möchten, wir kümmern uns um alles Notwendige und zwar von der Planungsphase bis zur endgültigen Eintragung im Grundbuch.
Wir prüfen Anbote, erstellen für Sie sämtliche notwendigen Unterlagen und kümmern uns um die Abfuhr der anfallenden Steuern sowie die Eintragung im Grundbuch. Ebenso kümmern wir uns um die Abwicklung mit der finanzierenden Bank und sorgen für Drittstaatenangehörige dafür, dass die Grundverkehrsbehörde die notwendige Genehmigung erteilt.

→ Erstellung von Kaufverträgen
→ Erstellung von Schenkungsverträgen
→ Durchführung im Grundbuch

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Unsere Experten in diesem Rechtsgebiet

Mag. Michael Gottgeisl

Rechtsanwalt

Mag. Iman Fatahi

Rechtsanwalt

Blogbeiträge zu Immobilien

  • Handlungsoptionen für Anleger in der Insolvenz des Immobilienunternehmens

    Die Investition in Immobilienanleihen und Wohnbaudarlehen kann eine lukrative Möglichkeit sein, in den Immobilienmarkt zu investieren. Allerdings bringt diese Art von Investition auch Risiken mit sich, insbesondere wenn das ausgebende Immobilienunternehmen in die Insolvenz gerät.

  • Immobilienanleihen als nachrangige Darlehen in der Insolvenz

    Nur scheinbare Sicherheit? Immobilienanleihen als nachrangige Darlehen in der Insolvenz. Viele Immobilienanleihen suggerieren eine besondere Sicherheit, die oft nicht gegeben ist. Der Begriff Immobilienanleihe hat grundsätzlich keine rechtliche Bedeutung. Immobilienanleihe sind meist Schuldverschreibungen eines Unternehmens, dessen Kerngeschäft z.B. mit dem Bau, dem Erwerb, der Entwicklung oder der Verwaltung von Immobilien zu tun hat.

  • Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche allgemeiner Teile der Liegenschaft im WEG

    Schadenersatzansprüche im WEG: Allgemeine Teile einer Liegenschaft sind etwa Fassade, Stiegenhaus, Hof, Gang, Aufzug und sind für die allgemeine Benützung vorgesehen. An allgemeinen Teilen kann gemäß § 3 Abs 3 WEG 2022 Wohnungseigentum nicht begründet werden ...