Bevor Sie Ihren Ehepartner mit Ihrem Scheidungswunsch konfrontieren, sollten Sie frühzeitig Ihre Ausgangslage mit uns besprechen.
Dies gilt auch, wenn Sie sich grundsätzlich einig sind und sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Denn oft werden in Scheidungsvergleichen Rechtsverhältnisse (z. B. Ehegattenunterhalt, Ausgleichszahlung etc.) für ein Leben lang geregelt. Im Gegensatz zum Strafrecht heißt lebenslang im Familienrecht oft wirklich ein Leben lang.
Da die Scheidung ein hoch emotionales Ereignis darstellt, versuchen wir schnell und effizient für Sie die bestmögliche Lösung zu finden. Als erfahrene Familienrechtsanwälte haben wir jedoch keine Scheu davor, auch konfliktreiche Scheidungsverfahren zu führen, um Ihre Interessen mit der nötigen Härte durchzusetzen.
Gerne lösen wir für Sie auch sämtliche familienrechtliche Probleme nach der Scheidung. Insbesondere unterstützen wir unsere Klienten bei Kindesunterhaltsrückständen, Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten oft noch Jahre nach der Scheidung.
Vereinbaren Sie ein ausführliches Erstgespräch, um sicherzustellen, dass wir Ihr Anliegen gemeinsam bestmöglich behandeln und Ihnen zum gewünschten Ergebnis verhelfen.