Wir beraten Sie in allen Belangen des Erbrechts. Ganz egal, ob Sie Ihre Erbfolge vorab planen möchten, oder es bereits zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten gekommen ist, bei uns sind Sie gut aufgehoben.
Von der Errichtung von Schenkungsverträgen, Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, über die Vertretung in Verlassenschaftsverfahren, bis hin zur Durchsetzung Ihres Erb- oder Pflichtteilsrechts – wenn nötig vor Gericht – unterstützen wir Sie gerne.
Vereinbaren Sie ein ausführliches Erstgespräch, um sicherzustellen, dass wir Ihr Anliegen gemeinsam bestmöglich behandeln und Ihnen zum gewünschten Ergebnis verhelfen.