Schulrecht

Schulrecht

Unsere Rechtsanwälte vertreten Studenten und Schüler in sämtlichen Rechtsfragen zur Leistungsbeurteilung. Einer der sensibelsten Bereiche im Fortkommen von Schülern und Studenten ist die Beurteilung der schulischen bzw. universitären Leistungen. Anhand der Benotung entscheidet sich oftmals, wie es im Leben junger Menschen weitergeht. Wir unterstützen Schüler beim Widerspruch gegen Entscheidungen der Klassenkonferenz, nicht in die nächst höhere Schulstufe aufsteigen zu dürfen. Außerdem vertreten wir Studenten und Schüler, deren Aufenthaltstitel nicht verlängert wird. Wir das Studentenvisum nicht verlängert, verlieren die Betroffenen wertvolle Lebensjahre. Deshalb lohnt es sich, zu kämpfen und Beschwerde gegen einen abweisenden Verlängerungsantrag zu erheben.

→ Studentenvisum nicht verlängert
→ Widerspruch
→ Disziplinarbeschwerden gegen ungerechte Beurteilungen

Vereinbaren Sie ein ausführliches Erstgespräch, um sicherzustellen, dass wir Ihr Anliegen gemeinsam bestmöglich behandeln und Ihnen zum gewünschten Ergebnis verhelfen.

Unsere Experten in diesem Rechtsgebiet

Mag. Jakob Leinsmer

Rechtsanwalt

Fremdsprachen: Englisch, Portugiesisch

Spezialisierungen: Fremdenrecht, Arbeitsrecht, Glückspielrecht, Massenverfahren und LegalTech

Veröffentlichte Beiträge

Mag. Haris Dzidic

Konzipient, Associate

Fremdsprachen: Bosnisch, Kroatisch, Serbisch

Spezialisierungen: Strafrecht, Fremdenrecht, Mietrecht

Blogbeiträge zu Schulrecht

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  • Gutgläubiger Unterhaltsverbrauch eines Studenten oder Rückzahlung an den Vater?

    Der Vater war aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs zu einer monatlichen Unterhaltsleistung in Höhe von 530 EUR verpflichtet. Der Sohn leistete nach der Matura bis 31.3.2015 den Zivildienst. Er begann bereits parallel dazu an der Universität Wien ein Bachelorstudium...

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    In jeder Schulklasse befinden sich statistisch zwei Kuckuckskinder. Bis jetzt waren Schadenersatzansprüche gegenüber der Kindesmutter äußerst aussichtslos. Der Kindesvater hat die Vaterschaft nicht fristgerecht bekämpft und zahlt monatlich pro Kind im schlimmsten Fall € 1.450,- (Playboygrenze/ Luxusgrenze)...

  • Sonderbedarf

    Was versteht man unter Sonderbedarf (auch Individualbedarf genannt)? Vereinfacht ausgedrückt sind das Kosten, die zusätzlich zu den monatlichen Kindesunterhaltszahlungen bzw Alimente gefordert werden können. Es handelt sich hierbei insofern um außergewöhnliche Kosten, weil diese nicht mit weitgehender Regelmäßigkeit für die Mehrzahl der unterhaltsberechtigten Kinder anfallen.

  • Studentenvisum – Ärger mit der Verlängerung – 2 neue Stolpersteine

    Die Regeln zur Verlängerung werden immer schärfer. Die Voraussetzungen sind immer schwieriger zu erfüllen. Vor folgenden zwei Stolpersteinen wollen wir Euch heute warnen...

  • Studentenvisum – Ärger mit der Verlängerung

    Das neue Studienjahr geht los und viele Studierende stehen vor einem Problem. Für die Verlängerung des Aufenthaltstitels Studierender wird ein Studienerfolgsnachweis verlangt. Das sind zumindest 16 ETCS bzw. 8 Semesterwochenstunden.