Servicepauschale bei Handy- & Internetverträgen zurückfordern

Servicepauschalen sind Zusatzentgelte, für die der Verbraucher keine Gegenleistung erhält. Der Kunde muss also zusätzlich für etwas bezahlen, das ohnehin bereits Bestandteil des Vertrages ist. Kurz gesagt: Der Kunde bekommt keinen Zusatzservice, deshalb braucht er auch kein Zusatzentgelt bezahlen.

Grundlage der Rückforderung

Servicepauschale zurückfordern bei Handy- und Internetverträgen

Grundlage für die Erstattung bilden aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes gegen eine Fitnessstudiokett, in denen eine Servicepauschale als unwirksam erklärt wurde. Unsere Juristen haben diese Grundsätze geprüft und sind der Meinung, dass es keinen Grund gibt, weshalb die Rechtsprechung über die Rückforderung der Servicepauschale nicht auch für Mobilfunk- und Internetverträge gelten sollte.

Einfach erklärt

Warum G&L Rechtsanwälte

1

Kein Kostenrisiko

Wir erhalten nur im Erfolgsfall eine Provision des erstrittenen Betrages. Im Falle einer Niederlage tragen wir alle Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für dich.

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Spezialisierte Rechtsanwälte

Unsere Rechtsanwälte sind auf Massenverfahren spezialisiert und haben bereits eine Vielzahl an Verfahren für unsere Mandaten gewonnen.

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Geringer Aufwand

Für eine rasche Abwicklung deiner Anliegen haben wir unsere Abläufe so optimiert und automatisiert, dass du den Prozess mit nur wenigen Klicks starten kannst.

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Ihre Rückforderungsmöglichkeit

Starten wir gemeinsam.
Holen wir Ihr Geld zurück!

Sie haben die Möglichkeit, von Ihrem Anbieter (A1, Magenta, etc.) eine Rückerstattung zu fordern. Durch erfolgreiche Geltendmachung haben Kunden bereits in der Vergangenheit Servicepauschalen samt Zinsen zurückerhalten.

FAQ

Wichtigste Fragen und Antworten

Servicepauschalen sind Zusatzentgelte, für die der Verbraucher keine Gegenleistung erhält. Die Regelung, die Servicepauschale betreffend ist intransparent und gröblich benachteiligend.

Bei Unternehmern ist Vorsicht geboten. Es ist eine Einzelfallentscheidung. Die Leitentscheidungen der Gerichte beziehen sich auf Verträge mit Verbrauchern.

Davon betroffen sind alle Anbieter, die eine Servicepauschale verrechnet haben. Dazu zählen bspw. A1, Magenta, etc.

Jedenfalls 3 Jahre. Wahrscheinlich aber sogar seit 2011.

Am besten alle Rechnungen, auf denen die Servicepauschale berechnet wurde. (Das erfolgt einmal jährlich.) Wenn Sie diese nicht besorgen können, helfen wir Ihnen. Wir benötigen dann zumindest eine Rechnung, auf der die Servicepauschale ersichtlich ist und einen Nachweis, seit wann der Vertrag besteht (Vertragskopie oder Screenshot aus Ihrem Account bzw. dem Chatverlauf mit dem Kundenservice). So geht’s: Klicken Sie hier für eine Anleitung.

Grundsätzlich sind alle Verträge mit Verbrauchern betroffen, bei denen eine Servicepauschale berechnet wurde. Sie haben einen anderen Vertrag mit Servicepasuchael abgeschlossen, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich: office@gl-recht.at

Das kommt darauf an. Sie können uns direkt beauftragen. Wir können die Rückforderung über einen Prozessfinanzierer finanzieren. Oder wir vereinbaren ein Erfolgshonorar. Wir finden für jeden Fall eine Lösung. Füllen Sie dazu einfach unser Formular aus.

Super. Rechtsschutzversicherungen decken solche Fälle in der Regel, wenn bei Abschluss des Mobil- bzw. Internetvertrages der Versicherungsvertrag bereits bestanden hat. Füllen Sie einfach unser Formular aus und geben Sie uns Ihre Polizze bekannt. Wir übernehmen die Abklärung mit Ihrer Versicherung.

Ja. Wenn Sie kein Risiko haben und/oder keine Anwaltskosten bezahlen möchten, können Sie die Rückforderung z. B. über einen Prozessfinanzierer finanzieren. Der Prozessfinanzierer übernimmt alle Kosten. Im Erfolgsfall müssen Sie einen Teil des zurückerhaltenen Geldes an den Prozessfinanzierer abgeben (idR ca. 39%). Wir helfen Ihnen dabei, alles zu organisieren. Füllen Sie dazu einfach unser Formular aus.

Kostenlos und unverbindlich

Aktuelle Sammelverfahren in Österreich

Mit unseren Online Schnellchecks können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob Sie von einem Sammelverfahren betroffen sind. Die Abfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine erste Orientierung zu möglichen Ansprüchen und den nächsten rechtlichen Schritten.

Echte Erfahrungen

Stimmen unserer Mandant:innen

Herrn Mag. Jürgen-Friedrich Diener kann ich wärmstens empfehlen. Hochkompetent, verlässlich und äußerst professionell – eine Zusammenarbeit auf höchstem Niveau. Die Zusammenarbeit war von Beginn an äußerst professionell, strukturiert und von hoher fachlicher Kompetenz geprägt. Anliegen wurden stets rasch, präzise und nachvollziehbar bearbeitet.

Die Anwaltskanzlei G&L Rechtsanwälte war mir eine große Hilfe bei der Rückforderung von unrechtmäßig einbehaltenem Bearbeitungsgeld durch Banken. Besonders hervorheben möchte ich Herr Pacuku von G&L. Die Betreuung war professionell, transparent und zuverlässig. Ich habe mich jederzeit gut beraten und unterstützt gefühlt. Klare Empfehlung!

Es ist von diesen Rechtsanwälten eine fantastisch professionelle Arbeit gemacht worden. Ich hätte nie geglaubt auch nur einen Cent von dem Casino zurück zu bekommen nun habe ich binnen kürzester Zeit einen Großteil meines Geldes wieder auf meinem Konto. Vielen lieben Dank.

Super tolle Kanzlei im 1. Bezirk. Ich war immer sehr zufrieden und die Kommunikation war immer sehr freundlich und professionell. Alles wurde schnell und kompetent erledigt. Danke :-)

Ich bin rundum zufrieden mit der Arbeit dieser Anwaltskanzlei. Alles hat wunderbar funktioniert, und meine Anliegen wurden kompetent und zügig bearbeitet. Die Betreuung war professionell und transparent, und alle Klagen sind reibungslos verlaufen. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen!

Handy- oder Internetverträgen

Kostenlos & ohne Risiko

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Sammelaktion “Kreditvertragsgebühr” und für Ihr Vertrauen. Anbei finden Sie die wesentlichen Konditionen unseres Angebots, welches wir mit unserem Prozessfinanzierungspartner organisieren.

  • Wir führen zurzeit Musterverfahren, um das von Kreditnehmern beim Vertragsabschluss bezahlte Entgelt erfolgreich zurückzufordern.
  • Unsere Kanzlei kümmert sich um die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche. Der Prozessfinanzierer zahlt unser Honorar. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt der Prozessfinanzierer einen allfälligen Selbstbehalt sowie all jene Kosten, die von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden.
  • Die Anmeldung und das Ausfüllen der Formulare sind unverbindlich und kostenlos. Sie können es Sich jederzeit anders überlegen. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Wenn ausreichend Erfahrungswerte bzw. entsprechende Erfolgschancen vorliegen, können wir Ihr Verfahren starten. Im Erfolgsfall erhalten Sie 64,5 % des erzielten Erlöses. Der Prozessfinanzierer erhält dabei für die übernommenen Kosten und Risiken 35,5 %. Ohne Ihre ausdrückliche Freigabe wird Ihr Verfahren nicht eingeleitet. Im Falle einer aufrechten Rechtsschutzversicherung reduziert sich die Quote des Prozessfinanzierers um die Hälfte.
  • Für Sie gibt es keine Risiken oder Kosten unabhängig davon, ob das Verfahren erfolgreich verläuft oder verloren geht.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie unten Ihre Daten hinterlassen, Ihren Ausweis hochladen, die entsprechenden Häkchen setzen und anschließend unterschreiben. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

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Bei welchem Telekomanbieter hast du einen Vertrag? (Derzeit nur für A1 und Magenta möglich)
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Damit wir den Prozess schneller starten können, laden Sie bitte nachstehend eine Kopie Ihres Ausweises sowie eine aktuelle Handyrechnung Ihres Anbieters hoch.

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