Grundlage der Rückforderung
Servicepauschale zurückfordern bei Handy- und Internetverträgen

Grundlage für die Erstattung bilden aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes gegen eine Fitnessstudiokett, in denen eine Servicepauschale als unwirksam erklärt wurde. Unsere Juristen haben diese Grundsätze geprüft und sind der Meinung, dass es keinen Grund gibt, weshalb die Rechtsprechung über die Rückforderung der Servicepauschale nicht auch für Mobilfunk- und Internetverträge gelten sollte.
Warum G&L Rechtsanwälte


Ihre Rückforderungsmöglichkeit
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Holen wir Ihr Geld zurück!
Sie haben die Möglichkeit, von Ihrem Anbieter (A1, Magenta, etc.) eine Rückerstattung zu fordern. Durch erfolgreiche Geltendmachung haben Kunden bereits in der Vergangenheit Servicepauschalen samt Zinsen zurückerhalten.
FAQ
Wichtigste Fragen und Antworten

Kostenlos und unverbindlich
Aktuelle Sammelverfahren in Österreich
Mit unseren Online Schnellchecks können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob Sie von einem Sammelverfahren betroffen sind. Die Abfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine erste Orientierung zu möglichen Ansprüchen und den nächsten rechtlichen Schritten.



