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Online Glückspielverluste zurückfordern

Haben Sie online Glücksspielverluste bei Anbietern wie Bwin, Mr. Green, LeoVegas, Interwetten, Pokerstars etc.? Bei uns können Sie Ihre online Glücksspielverluste gerichtlich zurückfordern. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos.

Glücksspielverluste und Online Casinoverluste

Sie haben im Online Casino verloren?

Wussten Sie, dass die meisten Online Casinos in Österreich illegal sind? Selbst die bekannten Anbieter haben keine gültige Lizenz in Österreich. Deshalb kann das verspielte Geld zurückgefordert werden. Zurückfordern kann man alle Casino Verluste (Slots, Poker, Blackjack, Roulette), ausgenommen Sportwettenverluste.

Glücksspielverluste und Online Casinoverluste

Unsere Experten helfen Ihnen!

Sie haben online Glücksspielverluste bei Anbietern wie Bwin, Mr. Green, LeoVegas, Interwetten, Pokerstars, etc.? Unsere Experten helfen Ihnen dabei, das verspielte Geld zurückzufordern. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos.

Glücksspielverluste und Online Casinoverluste

Verfassungsgerichtshof: Auch Pokerverluste sind rückforderbar!

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Poker ein Glücksspiel ist. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass österreichische Teilnehmer von allen Onlinecasinos außer win2day, ihre Glücksspielverluste (Poker, Roulette, Black Jack, Slots) zurückfordern können. Mehr dazu hier

Rückforderung von Spielverlusten bei Online Casinos

Verluste bei sämtlichen Online Casinos sind rückforderbar. Mit einer Klage gegen das Online Casino können Sie Ihre Verluste der letzten 30 Jahre zurückfordern. Ausgenommen davon sind nur Verluste aus Sportwetten und Verluste bei win2day.

Holen Sie sich Ihre Spielverluste zurück! Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

Häufige Fragen FAQ

Du kannst von allen Glücksspielen, die ein Online-Casino anbietet, deine Verluste zurückholen. Dazu zählen zum Beispiel Slots, Poker, Blackjack und Roulette. Achtung: Sportwetten gelten laut österreichischem Glücksspielgesetz nicht als Glücksspiele. Deswegen kannst du dabei verlorenes Geld auch nicht zurückfordern.

Nein.

Du kannst von allen in Österreich illegal betriebenen Online-Casinos Geld zurückfordern. Das sind Anbieter, die in Österreich über keine Konzession verfügen. Dazu zählen zum Beispiel bwin, Mr Green, 888 Casino, William Hill und bet365. Das einzige in Österreich legal betriebene Online-Casino ist win2day. Von dort kannst du kein Geld zurückfordern.

Die Verjährungsfrist liegt in Österreich bei 30 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes lassen sich Verluste zurückfordern.

Ja. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Transaktionsdaten zu besorgen. Füllen Sie dazu einfach unser Formular aus.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine wesentliche Rolle spielen die Prozesskosten und Gerichtsgebühren, die mitunter hoch ausfallen können, wenn das Verfahren länger dauert. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Spieler:innen tragen die Prozesskosten selbst.
  • Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt (teilweise) die Kosten.
  • Unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit der Verfahrenshilfe, gerne beraten wir dich diesbezüglich.
  • Ein Prozessfinanzierer übernimmt die Kosten und erhält bei einem erfolgreichen Prozess einen vereinbarten Prozentbetrag der gewonnenen Summe.

Ja. Wenn Sie kein Risiko haben und/oder keine Anwaltskosten bezahlen möchten, können Sie die Rückforderung z. B. über einen Prozessfinanzierer finanzieren. Der Prozessfinanzierer übernimmt alle Kosten. Im Erfolgsfall müssen Sie einen Teil des zurückerhaltenen Geldes an den Prozessfinanzierer abgeben (i. d. R. ca. 35 %). Wir helfen Ihnen dabei, alles zu organisieren. Füllen Sie dazu einfach unser Formular aus.

Ja. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Poker ein Glücksspiel ist. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass österreichische Teilnehmer von allen Online Casinos außer win2day ihre Glücksspielverluste (Poker, Roulette, Black Jack, Slots) zurückfordern können. Mehr dazu hier.

Die besten Aussichten betreffen Verluste, die bis Ende 2014 bei Novomatic-Spielautomaten in Wien erlitten wurden. Das sind v. a. die Automaten im Prater sowie im böhmischen Prater.

Grundsätzlich ja. Allerdings ist es oft schwierig, die Betreibergesellschaft dingfest zu machen.

Wieso kann ich meine online Casinoverluste zurückfordern?

Um in Österreich Onlineglücksspiel anzubieten, bedarf es einer Konzession gemäß dem österreichischen Glücksspielgesetz. Derzeit gibt es nur einen Anbieter, welcher über eine legale Glücksspiellizenz verfügt, www.win2day.at. Alle anderen Anbieter verfügen meist über eine Glücksspiellizenz in der Europäischen Union, zumeist eine Lizenz aus Malta. Reicht das nicht aus?

Alle Konkurrenten von Win2day haben sich jahrelang auf europäisches Recht, insbesondere auf die Dienstleistungsfreiheit berufen, und am Markt mit einer maltesischen Glücksspiellizenz agiert. Die meisten Experten gaben ihnen recht, bis der Europäische Gerichtshof in einer überraschenden Entscheidung Glücksspielmonopole unter gewissen Voraussetzungen für zulässig erklärt hat. Im Kern geht es darum, dass der Monopolist den Spielerschutz achtet.

Der Oberste Gerichtshof hat die Möglichkeit im Jahr 2017 aufgenommen, um das österreichische Glücksspielmonopol zu bestätigen. Konkret hat er bestätigt, dass beim legalen österreichischen Monopolanbieter, Win2day, alle Voraussetzungen, welche vom Europäischen Gerichtshof vorgegeben wurden, vorliegen. Zudem hat er bestätigt, dass alle Glücksspielverluste (darunter fallen keine Sportwetten), die nicht bei Win2day entstanden sind, zurückgefordert werden können. Da die Glücksspielverluste aus dem Titel des Schadenersatzes und des Bereicherungsrechts geltend gemacht werden können, sind Glücksspielverluste 30 Jahre rückforderbar. Zusätzlich zu Ihren Verlusten können Sie gesetzliche Zinsen in der Höhe von 4 % p.A. geltend machen, eine bessere Verzinsung haben Sie in den letzten Jahren bei fast keiner Sparform bekommen.

Glücksspielverluste und Online Casinoverluste

Doch Gerichtsverfahren sind immer mit einem Restrisiko und hohen Kosten verbunden. Deshalb arbeiten wir mit verschiedenen Prozessfinanzieren zusammen, die Ihnen das Verfahren gegen eine prozentuelle Beteiligung im Erfolgsfall finanzieren und Ihnen somit das Prozessrisiko abnehmen.

Sollten Sie Onlineglücksspielverluste (keine Sportwetten) bei einem anderen Anbieter außer Win2day haben, vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei. Sollten Sie sich das Anwaltshonorar nicht leisten können, klären wir Sie über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung auf.

Aktuelles zu Glücksspielverlusten

Unsere Kunden über uns

4.4
SEHR SEHR SEHR zu frieden tolle arbeit danke für jeder Hilfe vom Team 👍👍👍
Ich kann die Kanzlei und Herrn Mag. Friedrich Diener nur jeden empfehlen. Kompetent, erklärt alles verständlich ....einfach 5 🌟
Ich bin mehr als zufrieden mit der Arbeit dieser Kanzlei. Mein Fall wurde mit höchster Professionalität und Sorgfalt behandelt, und dank des engagierten Teams konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden. Die Kommunikation war stets klar, transparent und freundlich, und ich fühlte mich jederzeit bestens beraten und unterstützt. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt empfehlen und bedanke mich herzlich für die hervorragende Arbeit!”
Erste Verfahren wegen Glückspiel ist durchund das Geld wird zurückerstattet, alles top gelaufen . DANKE
Ich möchte mich beim ganzen G&L Team bedanken, bedanken dafür, dass sie meinen Glücksspielfall rasch und unkompliziert positiv beendet hat.Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die schnelle Erledigung meines Falls. Ich kann sie nur weiterempfehlen.
Ich sag mal danke an die Anwälte kenne sie nicht ein einziges Mal telefoniert. Online Vollmacht unterschreiben und noch einmal Bankdaten gesendet jetzt habe das Geld auf meinem Konto es sind bisschen mehr als 30%aber habe ich nie damit gerchnet es waren paar Monate. Danke nochmal L.G
Ich bin sehr glücklich das ich mich für G&L Rechtsanwälte entschiedenHerr Mag. Milinkovic hat mich sehr gut beraten, unterstützt sowie auch geholfen.Egal was ich für Fragen hatte, wurden mir diese von Herr Mag. Milinkovic sehr gut erkärt.Ich möchte mich von Herzen bei Ihnen bedanken.Ausser eigener Erfahrung empfehle ich jeden diese Kanzlei.Ich wünsche Ihnen alles gute für die Zukunft.MfgBojana Balotic
Ich kann diese Rechtsanwaltskanzlei nur wärmstens weiterempfehlen, ich wurde hier nicht nur sehr gut rechtlich beraten sondern war die Kommunikation hervorragend, vom Tempo her sowie inhaltlich.Herr Mag. Jürgen-Friedrich Diener sowie Herr Mag. Miroslav Milinkovic sind beide Top-Juristen :)
Bin sehr zufrieden DANKE G&L.
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