Die Scheinuntermiete
Ob ein Mietverhältnis als Haupt- oder Untermiete zu kategorisieren ist, ist für den Mieter im Vollanwendungsbereich des MRG von großer Bedeutung. Es besteht die Gefahr einer Scheinuntermiete ...
Categories: Mietrecht, Vertragsrecht|Tags: Altbau, Kaution, Kosten, Mieter, Mieterschutz, Mietrech, Mietvertrag, Mietzins, MRG, Scheinuntermiete, Vermieter, Vermietung, Wohnung|
Ob ein Mietverhältnis als Haupt- oder Untermiete zu kategorisieren ist, ist für den Mieter im Vollanwendungsbereich des MRG von großer Bedeutung. Es besteht die Gefahr einer Scheinuntermiete ...
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Mietüberprüfung, Betriebskostenüberprüfung sowie die Rückforderung von unzulässigen Leistungen (gem §§ 16, 26, 27 MRG u.a.)
G&L führ die Verfahren auf eigenes Risiko. Das bedeutet, dass der Kunde nur im Erfolgsfall ein Honorar schuldet. Als Entgelt für die übernommenen Risiken und die Bereitschaft die Verfahren auf Erfolgsbasis zu führen , erhält G&L eine
abhängig vom Rückzahlungsbetrag:
Höhe des Rückzahlungsbetrages | Honorarhöhe |
bis 999 € | 360 € |
1000 € bis 1999 € | 600 € |
2000 € bis 4499 € | 960 € |
4500 € bis 9999 € | 1500 € |
ab 10.000 € | 2400 € |
Ist die Miete nicht überhöht oder kommt dem Kunden kein Vermögensvorteil zu Gute, dann erhält G&L auch kein Honorar. Als Vermögensvorteil gilt jeder erzielte Erlös aus und im Zusammenhang mit dem von mir genannte Mietverhältnis (Mietüberprüfung, Betriebskostenüberprüfung die Rückforderung von unzulässigen Leistungen sowie Indexierungsüberprüfungen).
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sofern es erforderlich ist, bei der Durchsetzung seines Anspruches mitzuwirken. Dazu zählen insb. das Beibringen notwendiger Unterlagen sowie eine etwaige Teilnahme an einer Verhandlung. Der Kunde wird ohne Abstimmung mit G&L nicht auf Ansprüche ganz oder teilw. zu verzichten.
Sollte der Kunde ohne Abstimmung mit G&L eine(n) Vereinbarung/ Vergleich über die Höhe der Rückzahlung abzuschließen oder die Vollmacht während des laufenden Verfahren kündigen oder für G&L in einem laufenden Verfahren nicht erreichbar sein, so erhält G&L das vereinbarte Erfolgshonorar auf Basis des errechneten Vermögensvorteils, mindestens jedoch in Höhe des Rechtsanwaltstarifes.
Jede endgültige Entscheidung obliegt der freien Entscheidung des Kunden.
Rückforderung von unzulässigen Gebühren und Zusatzentgelten gegen X-JAM (DocLX Travel Events GmbH)
Hiermit beantrage ich (in Folge „Kunde“) eine Prozessfinanzierung von der COMPEL, s.r.o., Francúzskych partizánov 5666, Martin 036 08, Slowakei i (nachfolgend „PROZESSFINANZIERER“ genannt) für die Rückforderung von Ansprüchen aus dem Reiseveranstaltungsvertrag mit X-JAM (DocLX Travel Events GmbH). Der PROZESSFINANZIERER finanziert zur Durchsetzung der Ansprüche des Kunden eine spezialisierte Rechtsvertretung. Bei einer aufrechten Prozessfinanzierung garantiert der PROZESSFINANZIERER dem Kunden gem. § 880a ABGB für den Fall, dass das Verfahren verloren geht, sämtliche Kosten vollständig zu tragen.
Als Entgelt für die übernommenen Kosten und Risiken auf Basis dieser Finanzierungsvereinbarung erhält der PROZESSFINANZIERER eine Beteiligungsquote in Höhe von 35,5 % von jedem Euro am gerichtlich bzw. außergerichtlich erzielten Vermögensvorteil des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, sofern erforderlich bei der Durchsetzung seines Anspruches mitzuwirken. Dazu zählen insb. das Beibringen notwendiger Unterlagen sowie eine etwaige Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung. Weiters garantiert der Kunde, dass sämtliche gemachten Angaben, insbesondere Urkunden, die, vollständig, richtig und echt sind. Sofern der Kunde falsche Daten an den Prozessfinanzierer übermittelt, ist der Prozessfinanzierer von seiner Finanzierungszusage befreit und ist PROZESSFINANZIERER berechtigt, den Prozessfinanzierungsvertrag zu kündigen.
Der Kunden führt den Prozess auf Risiko des PROZESSFINANZIERERS jedoch in eigenem Namen. Der Kunden kann seine Rechtsvertretung frei wählen. Auf Wunsch des Kunden organisiert der PROZESSFINANZIERER eine spezialisierte Rechtsvertretung. Sofern der Kunden nicht binnen 14 Tage nach Abschluss dieser Vereinbarung dem PROZESSFINANZIERER eine Rechtsvertretung bekanntgibt, wird die PROZESSFINANZIERER hiermit beauftragt und bevollmächtigt in seinen Namen eine Rechtsvertretung zur Durchsetzung der Ansprüche zu bevollmächtigen und diesem alle dazu nützlichen Auskünfte zu erteilen. Der PROZESSFINANZIERER kann namens des Kunden einer Rechtsvertretung auch ein Vergleichspouvoir von bis dreißig Prozent der Forderungssumme einräumen. Es kommt dadurch ein direktes Vollmachts- und Auftragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwaltsgesellschaft zustande. Sämtliche Kosten trägt der PROZESSFINANZIERER.
Nach einer erfolgreichen Finanzierungszusage durch den PROZESSFINANZIERER und nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung des Prozessfinanzierungsvertrages durch den Kunden ausgeschlossen.
Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der PROZESSFINANZIERER ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde trotz Aufforderung und angemessener Nachfristsetzung, seinen Mitwirkungspflichten gemäß dieser Vertragsbedingungen verletzt hat und/oder eine Garantie des Kunden gemäß dieser Vertragsbedingungen unrichtig ist (dazu zählen u,a. unrichtige Angaben seitens des Kunden). In diesem Falle ist der PROZESSFINANZIERER von sämtlichen vertraglichen Pflichten, insbesondere der Übernahme der Prozesskosten befreit. Weiters ist der PROZESSFINANZIERER berechtigt, diesen Vertrag gegenüber dem Kunden aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn aufgrund von Umständen, die nach Abschluss dieses Vertrages bekannt wurden oder eintreten, die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung der Ansprüche beeinträchtigt oder verschlechtert werden, insbesondere aufgrund neuer Tatsachen, neuer oder geänderter Rechtsprechung, Gesetzesänderung, wegfallender Beweismöglichkeiten, neuer Beweismittel und/oder Verschlechterung der Vermögenslage des Anspruchsgegners, sodass eine weitere Verfolgung der Durchsetzung daher weniger aussichtsreich oder unwirtschaftlich wäre. In diesem Falle trägt der PROZESSFINANZIERER sämtlich bisher angefallenen Kosten.
Der Kunde wird seinen bevollmächtigten Rechtsvertreter anweisen, den erlangten Prozesserlös zwischen ihm und dem PROZESSFINANZIERER gemäß dieser Prozessfinanzierungsvereinbarung aufzuteilen oder den Gesamtbetrag zur Aufteilung an den Prozessfinanzierer weiterzuleiten.
Der PROZESSFINANZIERER weist explizit darauf hin, dass dieser Finanzierungsantrag auf Wunsch des Kunden gestellt wurde. Der Kunden nimmt zur Kenntnis, dass er die Durchsetzung seiner Ansprüche auch selbst organisieren und finanzieren (bzw. Verfahrenshilfe beantragen) könnte. Er beauftragt aber nach reiflicher Überlegung den PROZESSFINANZIERER, unter anderem wegen der Einfachheit der Übernahme der Organisation durch den Prozessfinanzierer. Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit des Vertrages und einer übrigen Bestimmung davon unberührt. Ich bestätige hiermit, dass ich die Vereinbarung mit dem Prozessfinanzierer bzw. diesen Antrag auf Verfahrensfinanzierung – insbesondere die Punkte Erlösbeteiligung, Kündigung, die Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts aufmerksam gelesen und verstanden habe. Eine Kopie dieser Vereinbarung samt Anhängen – A. Muster-Widerrufsbelehrung und B. Muster-Widerrufsformular sowie dem Merkblatt zur Datenverarbeitung habe ich erhalten.
Wir, die Gottgeisl Leinsmer Weber Rechtsanwälte GmbH erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung bzw. Mandatierung oder Bestellung zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt; dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen.
Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung unserer rechtsanwaltlichen Leistungen erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten, beispielsweise Name, Anschrift, Emailadresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Videoaufzeichnungen, Fotos, Stimmaufnahmen von Personen sowie biometrische Daten wie etwa Fingerabdrücke. Auch sensible Daten, wie Gesundheitsdaten oder Daten im Zusammenhang mit einem Strafverfahren können mitumfasst sein.
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Insoweit sich Änderungen Ihrer persönlichen Daten ergeben, ersuchen wir um entsprechende Mitteilung.
Sie haben jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Ihre Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird, kann an die in Punkt 10. dieser Erklärung angeführte Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei gerichtet werden.
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Weiters informieren wir Sie darüber, dass im Rahmen unserer rechtsanwaltlichen Vertretung und Betreuung regelmäßig auch sachverhalts- und fallbezogene Informationen von Ihnen von dritten Stellen bezogen werden.
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