Wir holen deine Bearbeitungsgebühren
von Kreditverträgen zurück.

Kostenlos & ohne Risiko

Wir holen deine Bearbeitungsgebühren von Kreditverträgen zurück.

Kostenlos & ohne Risiko

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Sammelaktion “Kreditvertragsgebühr” und für Ihr Vertrauen. Anbei finden Sie die wesentlichen Konditionen unseres Angebots, welches wir mit unserem Prozessfinanzierungspartner organisieren.

  • Wir führen zurzeit Musterverfahren, um das von Kreditnehmern beim Vertragsabschluss bezahlte Entgelt erfolgreich zurückzufordern.
  • Unsere Kanzlei kümmert sich um die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche. Der Prozessfinanzierer zahlt unser Honorar. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt der Prozessfinanzierer einen allfälligen Selbstbehalt sowie all jene Kosten, die von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden.
  • Die Anmeldung und das Ausfüllen der Formulare sind unverbindlich und kostenlos. Sie können es Sich jederzeit anders überlegen. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Wenn ausreichend Erfahrungswerte bzw. entsprechende Erfolgschancen vorliegen, können wir Ihr Verfahren starten. Im Erfolgsfall erhalten Sie 64,5 % des erzielten Erlöses. Der Prozessfinanzierer erhält dabei für die übernommenen Kosten und Risiken 35,5 %. Ohne Ihre ausdrückliche Freigabe wird Ihr Verfahren nicht eingeleitet. Im Falle einer aufrechten Rechtsschutzversicherung reduziert sich die Quote des Prozessfinanzierers um die Hälfte.
  • Für Sie gibt es keine Risiken oder Kosten unabhängig davon, ob das Verfahren erfolgreich verläuft oder verloren geht.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie unten Ihre Daten hinterlassen, Ihren Ausweis hochladen, die entsprechenden Häkchen setzen und anschließend unterschreiben. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

In welcher Form möchten Sie den Vertrag unterzeichnen?

Ich bestätige, dass...

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Häufige Fragen

Wichtigste Fragen und Antworten rund um Immobilienkauf und -verkauf

  • Keine Vorfinanzierung
  • Kein Prozessrisiko
  • Hohe prozentuale Beteiligung
  • Klare, nachvollziehbare Regeln
  • Jeder Kunde muss separat unterschreiben.
  • Fehlt eine Unterschrift, gilt der Fall als unvollständig.

Nein.
Der Vertriebspartner:

  • erbringt keine Rechtsberatung und
  • gibt keine verbindlichen Zusagen über Erfolg oder Dauer ab.

Innerhalb von 14 Werktagen, nachdem:

  • der Erlös bei Klagekraft eingegangen ist und
  • die Abrechnung erstellt wurde.

Nein.
Es gibt keine Vorschüsse, Fixbeträge oder Mindestprovisionen.

Ja. Klagekraft kann jeden Fall ohne Angabe von Gründen prüfen und ablehnen.
Eine Provision entsteht nur bei angenommenen Fällen.

Weil Klagekraft in diesem Fall:

  • zusätzlichen administrativen Aufwand hat und
  • das wirtschaftliche Risiko übernimmt.

Die Reduktion ist ein fairer Ausgleich für Mehrarbeit.

Ein Fall ist vollständig, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, insbesondere:

  • unterschriebener Prozessfinanzierungsvertrag
  • ggf. Anwaltsnachweis
  • Ausweiskopie jedes Kunden

Fehlt etwas, liegt kein vollständiger Fall vor.

Nein. Die Vergütung ist 100 % erfolgsabhängig.

Nur dann, wenn:

  • Klagekraft den Fall annimmt und
  • tatsächlich ein Erlös zufließt.

Kooperationsvertrag