Die Gebühren betragen EUR 312 für den Scheidungsantrag bzw. die Scheidungsklage sowie weitere EUR 312 zusätzlich für einen Vergleich in der Verhandlung. Enthält die Vereinbarung der Eigentumsübertragung an einer unbeweglichen Sache oder die Begründung sonstiger Rechte fallen weitere Gebühren an. Zusätzlich muss jede Partei die eigenen Vertretungskosten selbst tragen. Obsiegt man im Verfahren, erhält man vom anderen Ehepartner in der Regel zumindest einen Teil des eigenen Vertretungshonorars ersetzt.