Eine Gebührenbefreiung im Grundbuch kann insbesondere dann greifen, wenn der Käufer seinen Hauptwohnsitz in der Immobilie begründet. In diesem Fall kann sowohl die Eintragungsgebühr im Grundbuch als auch die Pfandrechtseintragungsgebühr entfallen. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.