Nein. Unternehmer müssen ein Insolvenzverfahren vor dem Handelsgericht durchführen. Wenn ein Einzelunternehmer einen Privatkonkurs anstrebt, muss zuvor der Betrieb des Unternehmens eingestellt werden und die Gewerbeberechtigung zurückgelegt werden. Auch die entstandenen Schulden aus dem Unternehmen fallen dann in den Privatkonkurs. Im Anschluss ist ein Schuldenregulierungsverfahren, wie oben beschrieben, möglich.