Super. Rechtsschutzversicherungen decken solche Fälle in der Regel, wenn bei Abschluss des Mobil- bzw. Internetvertrages der Versicherungsvertrag bereits bestanden hat. Füllen Sie einfach unser Formular aus und geben Sie uns Ihre Polizze bekannt. Wir übernehmen die Abklärung mit Ihrer Versicherung.