Kooperation im Bereich Kreditbearbeitungsgebühren
Vermitteln Sie Fälle zu unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren

Als Kooperationspartner vermitteln Sie Kunden, die im Zusammenhang mit Kreditverträgen unzulässige Bearbeitungsgebühren bezahlt haben.
Klagekraft prüft jeden vermittelten Fall, finanziert das Verfahren und übernimmt die vollständige rechtliche Durchsetzung der Rückforderung.
Ihre Vergütung ist klar geregelt und ausschließlich erfolgsabhängig.
Sie tragen kein Kostenrisiko und keine Vorfinanzierung.
Zusammenarbeit ohne Risiko


Vergütungsmodell für Kooperationspartner
Ihre Vergütung im Überblick
Als Kooperationspartner profitieren Sie von einem transparenten, rein erfolgsbasierten Vergütungsmodell. Eine Provision entsteht ausschließlich dann, wenn ein vermittelter Fall erfolgreich abgeschlossen wird und tatsächlich ein Erlös zufließt.
- 30 % Provision, wenn Sie einen vollständig vorbereiteten Fall übermitteln
- 15 % Provision, wenn Unterlagen fehlen und von Klagekraft ergänzt werden
- Keine Provision ohne Erfolg
- Kein Kostenrisiko, keine Vorfinanzierung
Erfolgsbasiert. Transparent. Ohne Risiko.
Ihre Vorteile als Kooperationspartner
Kredit- und Leasingverträge betreffen viele Menschen und enthalten häufig unzulässige Bearbeitungsgebühren. Als Kooperationspartner vermitteln Sie solche Fälle an Klagekraft und erschließen damit ein rechtlich klares Thema mit hoher Relevanz. Die Prüfung, Finanzierung und rechtliche Durchsetzung übernehmen wir vollständig. Für Sie entsteht kein Kostenrisiko und kein Vorfinanzierungsaufwand. Ihre Vergütung ist klar geregelt und fällt ausschließlich im Erfolgsfall an, wobei saubere und vollständige Fälle höher vergütet werden.

FAQ’s



