Rückforderung von Casinoverlusten
Sie haben im Online Casino verloren?

Wussten Sie, dass die meisten Online Casinos in Österreich illegal sind? Selbst die bekannten Anbieter haben keine gültige Lizenz in Österreich. Deshalb kann das verspielte Geld zurückgefordert werden. Zurückfordern kann man alle Casinoverluste (Slots, Poker, Blackjack, Roulette), ausgenommen Sportwettenverluste.
Warum G&L Rechtsanwälte


Unterstützung durch Experten
Unsere Experten helfen Ihnen
Sie haben online Glücksspielverluste bei Anbietern wie Bwin, Mr. Green, LeoVegas, Interwetten, Pokerstars etc.? Unsere Experten helfen Ihnen dabei, das verspielte Geld zurückzufordern. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos.
Aktuelle Rechtsprechung
Verfassungsgerichtshof: Auch Pokerverluste sind rückforderbar!
Das Höchstgericht hat bestätigt, dass Poker ein Glücksspiel ist. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass sämtliche online Pokerverluste (außer win2day) zurückgefordert werden können.



Durchsetzung ohne Kostenrisiko
Starten wir gemeinsam. Holen wir Ihr Geld zurück!
Gemeinsam mit unserem Prozessfinanzierungspartner organisieren wir Ihre Verlust-Rückforderung. Das bedeutet: Sie brauchen selbst kein Honorar zu bezahlen (das macht der Prozessfinanzierer für Sie), müssen im Gegenzug aber im Erfolgsfall einen Teil des zurückgeholten Geldes an den Prozessfinanzierer abgeben.
Rechtslage in Österreich
Gemeinsam starten. Geld zurückholen!
Um in Österreich Onlineglücksspiel anzubieten, bedarf es einer Konzession gemäß dem österreichischen Glücksspielgesetz. Derzeit gibt es nur einen Anbieter, welcher über eine legale Glücksspiellizenz verfügt, www.win2day.at. Alle anderen Anbieter verfügen meist über eine Glücksspiellizenz in der Europäischen Union, zumeist eine Lizenz aus Malta. Reicht das nicht aus?
Alle Konkurrenten von Win2day haben sich jahrelang auf europäisches Recht – insbesondere auf die Dienstleistungsfreiheit berufen – und am Markt mit einer maltesischen Glücksspiellizenz agiert. Die meisten Experten gaben ihnen recht, bis der Europäische Gerichtshof in einer überraschenden Entscheidung Glücksspielmonopole unter gewissen Voraussetzungen für zulässig erklärt hat. Im Kern geht es darum, dass der Monopolist den Spielerschutz achtet.
Der Oberste Gerichtshof hat die Möglichkeit im Jahr 2017 aufgenommen, um das österreichische Glücksspielmonopol zu bestätigen. Konkret hat er bestätigt, dass beim legalen österreichischen Monopolanbieter – Win2day – alle Voraussetzungen, welche vom Europäischen Gerichtshof vorgegeben wurden, vorliegen. Zudem hat er bestätigt, dass alle Glücksspielverluste (darunter fallen keine Sportwetten), die nicht bei Win2day entstanden sind, zurückgefordert werden können. Da die Glücksspielverluste aus dem Titel des Schadenersatzes und des Bereicherungsrechts geltend gemacht werden können, sind Glücksspielverluste 30 Jahre rückforderbar. Zusätzlich zu Ihren Verlusten können Sie gesetzliche Zinsen in der Höhe von 4 % p.A. geltend machen, eine bessere Verzinsung haben Sie in den letzten Jahren bei fast keiner Sparform bekommen.

Doch Gerichtsverfahren sind immer mit einem Restrisiko und hohen Kosten verbunden. Deshalb arbeiten wir mit verschiedenen Prozessfinanzierer zusammen, die Ihnen das Verfahren gegen eine prozentuelle Beteiligung im Erfolgsfall finanzieren und Ihnen somit das Prozessrisiko abnehmen.
Sollten Sie online Glücksspielverluste (keine Sportwetten) bei einem anderen Anbieter außer Win2day haben, vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei. Sollten Sie sich das Anwaltshonorar nicht leisten können, klären wir Sie über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung auf.
FAQ
Wichtigste Fragen und Antworten

Kostenlos und unverbindlich
Aktuelle Sammelverfahren in Österreich
Mit unseren Online Schnellchecks können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob Sie von einem Sammelverfahren betroffen sind. Die Abfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine erste Orientierung zu möglichen Ansprüchen und den nächsten rechtlichen Schritten.



