Miet­erhöhungen unzulässig. Wir helfen dir!

OGH-Entscheidung erklärt Mieterhöhungen für unzulässig. Tausende Mieter haben nun die Möglichkeit Geld zurückzubekommen. Kontaktiere uns unverbindlich und kostenlos oder mache den G&L Schnellcheck: mit wenigen Klicks erfährst du, ob du betroffen bist.

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Durch eine ungültige Vertragsklausel haben nun tausende Mieter die Möglichkeit Geld zurückzubekommen.

Im konkreten Fall ging es darum, ob die Miete aufgrund folgender Indexanpassungsklausel im Mietvertrag erhöht werden darf: „Der Netto-Mietzins von EUR [___] wird auf den vom österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Index der Verbraucherpreise 1976 wertbezogen. Sollte dieser Index nicht verlautbart werden, gilt jener als Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten entspricht.“

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Darf die Miete nun aufgrund einer derartigen Formulierung angehoben werden?

Nein, sagt der Oberste Gerichtshof. Eine Mieterhöhung aufgrund dieser Wertsicherungsklausel ist rechtswidrig und ungültig. Der Grund dafür ist, dass aus der Formulierung nicht ersichtlich ist, wer berechtigt ist zu entscheiden, welcher Index dem Verbraucherpreisindex "am meisten entspricht" und nach welchen Kriterien dies zu beurteilen ist. Im schlimmsten Fall könnte nämlich das Recht zur Entscheidung dem Vermieter allein überlassen werden, was für den Mieter zu Ungewissheit führt. Da die für die Beurteilung maßgeblichen Kriterien nicht offengelegt wurden, ist unklar, welcher Index im Falle des Wegfalls des vereinbarten Index für den Mieter relevant sein würde.

Konsumentenschutzgesetzt schlägt durch. Konkret sehen die Gerichte § 6 Abs. 1 Z 5 KSchG verletzt. Diese Vorschrift besagt unter anderem, dass jede Erhöhung des Entgelts im Vertrag genau beschrieben werden muss, um den Verbraucher vor unerwarteten Preiserhöhungen zu schützen. Weiters ist eine derartige Formulierung intransparent für den Mieter und verletzt daher das sogenannte Transparenzgebot des 6 Abs 3 KschG.

Klarstellend sei erwähnt, dass der Oberste Gerichtshof nicht generell festgestellt hat, dass Wertanpassungs- bzw. Nachfolgeklauseln unwirksam sind. Eine Bestimmung mit der die "Wertbeständigkeit des Hauptmietzinses (...) nach dem von Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 oder dem an seine Stelle tretenden Index" vereinbart wurde, wurde in einem vergleichbaren Urteil (6Ob226/18f) nämlich als zulässig erachtet. Unzulässig ist die Vereinbarung eines "Ersatzindex" jedoch, wenn auf einen nicht näher definierten Index Bezug genommen wird, der dem Verbraucherpreisindex am meisten entspricht, ohne die Kriterien dafür vorweg offenzulegen.

Mieterhöhung – wir helfen.

Gerichte erklären Miet­erhöhungen für unzulässig. Wir helfen dir, zu unrecht bezahlte Miete zurück­zubekommen.

Zusammengefasst bedeutet das, dass eine Mietanpassungsklausel immer dann ungültig ist, wenn nicht bereits im Vorhinein glasklar ist, auf welcher Grundlage die Mieterhöhung erfolgt.

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Unsere Kunden über uns

Grossartige Beratung! Kompetent , freundlich und vor allem ganz unkompliziert! DANKE
Edeltraud K.
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1695278265
Kompetent,freundlich,ich wurde immer am laufenden gehalten und relativ schnell abgewickelt
Andreas B.
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Sehr sehr professionell
josef S.
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Top Anwaltskanzlei zum Thema Rückforderung von Casinoverlusten. Wurde ständig per Mail über den Status informiert, zwei Wochen nach dem Vergleichsangebot war das Geld am Konto. 2 Klagen laufen noch und ich bin bester Dinge, dass diese auch so reibungslos ablaufen, obwohl man schon hört und liest, dass manche Anbieter trotz Gerichtsurteil nicht zahlungwillig sind. Mal schauen, wie das ausgehen wird. Ich kann die Kanzlei nur wärmstens empfehlen! Vielen Dank an das ganze Team, ich kann mir nur im geringsten Vorstellen, wieviel Arbeit da dahinter steckt.
Georg M.
Georg M.
1693377048
Bin sehr zufrieden mit der Kanzlei. All ihre Aufgaben zu meiner Zufriedenheit erledigt. Kann ich nur empfehlen....Vielen Dank für Ihre gute Arbeit. 🙂
Daniela H.
Daniela H.
1693216818
Bin jetzt seit mehreren Monaten mit G&L im Kontakt und letzte Woche hab ich sehr positive Nachrichten bekommen, das ein Casino bereit ist einen Vergleich einzugehen. Sie kümmern sich wirklich toll um Anliegen und machen einen super Job. Wollte zuerst nicht, da ich mit dem Glücksspiel abgeschlossen habe und nicht daran erinnert werden wollte, aber jetzt bin ich froh, diesen Schritt gemacht zu haben! Beide Daumen hoch 👍🏻👍🏻Habe mir andere Bewertungen durchgelesen und verstehe im Bezug auf die Glücksspiel Rückforderungen nicht, warum man der Kanzlei die Schuld gibt, wenn vielleicht erst 2025 gesetzte geändert werden oder sonstiges, dafür das man erst dann dagegen vorgehen kann, es wird einen Grund geben warum.. und das Beträge erst ab einer bestimmten Summe eingeklagt werden können ist doch auch nur logisch, immerhin kostet das Geld und die Kanzlei arbeitet nicht gratis, genauso wie jeder normale Mensch für Leistung bezahlt wird und eine Gegenleistung dafür bekommt. UND man muss NICHTS aus der eigenen Tasche bezahlen, die Verluste aus Glücksspielen habe ich persönlich abgeschrieben, deswegen ist jeder Erfolg ein Gewinn für mich, glaube manche sollten die Schuld bei sich selbst suchen, anstatt der Kanzlei im Bezug auf Glücksspiel einen Vorwurf zu machen, immerhin hat man ja selbst das Geld dort eingezahlt, man kann froh sein das unsere Gesetze so einen Weg überhaupt ermöglichen und eine Kanzlei wie diese, sich für die Menschen einsetzt, auch wenn sie natürlich daran verdienen, aber das sollte einem klar sein..Wie gesagt, ich bin mega zufrieden mit G&L und selbst wenn ich nichts mehr bekomme oder erst 2030, dann ist es so oder ich freue mich im Jahr 2030 😁
chillabizzl
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Dankeschön!Lg. A K
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Hannes S.
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Ich sage nur danke sehr hilfreiche Unterstützung 💯✌️
Benutzer 9.
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