Miet­erhöhungen unzulässig. Wir helfen Ihnen!

OGH-Entscheidung erklärt Mieterhöhungen für unzulässig. Tausende Mieter haben nun die Möglichkeit, Geld zurückzubekommen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos oder machen Sie den G&L Schnellcheck: Mit wenigen Klicks erfahren Sie, ob auch Sie davon betroffen sind.

So schnell gehts: 1. Schnelltest machen2. Daten ausfüllen3. Geld zurück bekommen

Durch eine ungültige Vertragsklausel haben nun Tausende Mieter die Möglichkeit, Geld zurückzubekommen.

Im konkreten Fall ging es darum, ob die Miete aufgrund folgender Indexanpassungsklausel im Mietvertrag erhöht werden darf: „Der Netto-Mietzins von EUR [___] wird auf den vom österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Index der Verbraucherpreise 1976 wertbezogen. Sollte dieser Index nicht verlautbart werden, gilt jener als Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten entspricht.“

Mit unserem Schnellcheck finden Sie heraus, ob auch Sie davon betroffen sind.

Darf die Miete nun aufgrund einer derartigen Formulierung angehoben werden?

Nein, sagt der Oberste Gerichtshof. Eine Mieterhöhung aufgrund dieser Wertsicherungsklausel ist rechtswidrig und ungültig. Der Grund dafür ist, dass aus der Formulierung nicht ersichtlich ist, wer berechtigt ist zu entscheiden, welcher Index dem Verbraucherpreisindex "am meisten entspricht" und nach welchen Kriterien dies zu beurteilen ist. Im schlimmsten Fall könnte nämlich das Recht zur Entscheidung dem Vermieter allein überlassen werden, was für den Mieter zu Ungewissheit führt. Da die für die Beurteilung maßgeblichen Kriterien nicht offengelegt wurden, ist unklar, welcher Index im Falle des Wegfalls des vereinbarten Index für den Mieter relevant sein würde.

Das Konsumentenschutzgesetz schlägt durch. Konkret sehen die Gerichte § 6 Abs. 1 Z 5 KSchG verletzt. Diese Vorschrift besagt unter anderem, dass jede Erhöhung des Entgelts im Vertrag genau beschrieben werden muss, um den Verbraucher vor unerwarteten Preiserhöhungen zu schützen. Des Weiteren ist eine derartige Formulierung intransparent für den Mieter und verletzt daher das sogenannte Transparenzgebot des 6 Abs 3 KschG.

Klarstellend sei erwähnt, dass der Oberste Gerichtshof nicht generell festgestellt hat, dass Wertanpassungs- bzw. Nachfolgeklauseln unwirksam sind. Eine Bestimmung, mit der die "Wertbeständigkeit des Hauptmietzinses (...) nach dem von Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 oder dem an seine Stelle tretenden Index" vereinbart wurde, wurde in einem vergleichbaren Urteil (6Ob226/18f) nämlich als zulässig erachtet. Unzulässig ist die Vereinbarung eines "Ersatzindex" jedoch, wenn auf einen nicht näher definierten Index Bezug genommen wird, der dem Verbraucherpreisindex am meisten entspricht, ohne die Kriterien dafür vorweg offenzulegen.

Mieterhöhung – wir helfen.

Gerichte erklären Miet­erhöhungen für unzulässig. Wir helfen dir, zu unrecht bezahlte Miete zurück­zubekommen.

Zusammengefasst bedeutet das, dass eine Mietanpassungsklausel immer dann ungültig ist, wenn nicht bereits im Vorhinein glasklar ist, auf welcher Grundlage die Mieterhöhung erfolgt.

Wurde Ihre Miete in den letzten Jahren erhöht und Sie wollen wissen, ob die Mieterhöhung zulässig war? Dann kontaktieren Sie uns unverbindlich. Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihren Mietvertrag hoch. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Sie vergangene Mietzinserhöhungen zurückholen können und Ihre Miete für die Zukunft für immer eingefroren werden kann.

Mit unserem Schnellcheck finden Sie heraus, ob auch Sie davon betroffen sind.

Der G&L Schnellcheck

Ist Ihre Miete durch eine Indexanpassung in letzter Zeit erhöht worden oder einfach zu hoch? Haben Sie eine Betriebskostennachzahlung erhalten oder glauben Sie, dass Ihre Betriebskosten schlicht weg zu hoch sind? Mit wenigen Klicks erfahren Sie, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Glücksspielverluste und Online Casinoverluste

Sind Sie davon betroffen? Ihre Betriebskosten steigen immer weiter?

Viele Menschen erhalten zur Zeit Betriebskostennachzahlungen. Diese sind nicht immer gerechtfertigt. Oft beinhalten sie Kosten, die gar nicht an den Mieter weiterverrechnet werden dürfen, oder die Betriebskosten sind schlicht weg unangemessen hoch. Lassen Sie Ihre Betriebskosten von unseren Experten prüfen.

Starten wir gemeinsam.
Holen wir Ihr Geld zurück!

Gemeinsam mit unserem Prozessfinanzierungspartner organisieren wir die Prüfung Ihrer überhöhten Miete (Betriebskostennachzahlungen, Indexanpassung Ihrer Miete, Mietzinsüberprüfung) und holen für Sie Ihr zu viel gezahltes Geld zurück. Das bedeutet: Sie brauchen selbst kein Honorar zu bezahlen (das macht der Prozessfinanzierer für Sie), müssen im Gegenzug aber im Erfolgsfall einen Teil des zurückgeholten Geldes an den Prozessfinanzierer abgeben.

Ich bestätige, dass...

Damit wir den Prozess schneller starten können, laden Sie bitte nachstehend eine Kopie Ihres Ausweises, Mietvertrags & Ihrer Betriebskostenzahlung hoch.

Click or drag files to this area to upload. You can upload up to 50 files.
Clear Signature

Unsere Kunden über uns

4.4
Sehr kompetent, Antworten schnell bin sehr Zufrieden
Kann ich nur weiter empfehlen in 3 Monaten hatte ich mein Geld auf dem Konto. Schnell , freundlich unkompliziert. Danke für alles
Vielen Dank für alles! Super Kanzlei, werde ich sicher weiter empfehlen!
Sehr gut 👍
SEHR SEHR SEHR zu frieden tolle arbeit danke für jeder Hilfe vom Team 👍👍👍
Ich kann die Kanzlei und Herrn Mag. Friedrich Diener nur jeden empfehlen. Kompetent, erklärt alles verständlich ....einfach 5 🌟
Ich bin mehr als zufrieden mit der Arbeit dieser Kanzlei. Mein Fall wurde mit höchster Professionalität und Sorgfalt behandelt, und dank des engagierten Teams konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden. Die Kommunikation war stets klar, transparent und freundlich, und ich fühlte mich jederzeit bestens beraten und unterstützt. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt empfehlen und bedanke mich herzlich für die hervorragende Arbeit!”
Erste Verfahren wegen Glückspiel ist durch
und das Geld wird zurückerstattet, alles top gelaufen . DANKE
Ich möchte mich beim ganzen G&L Team bedanken, bedanken dafür, dass sie meinen Glücksspielfall rasch und unkompliziert positiv beendet hat.

Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die schnelle Erledigung meines Falls. Ich kann sie nur weiterempfehlen.
js_loader