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Hiermit erteile ich als Auftraggeber/in der
Gottgeisl Leinsmer Weber Rechtsanwälte GmbH
A-1040 Wien, Maderstraße 1
als Auftragnehmer Prozessvollmacht und bevollmächtige den Auftragnehmer im Sinne des § 8 RAO mich, meine Erben sowie allfällige von mir genannte Rechtsträger in allen Angelegenheiten einschließlich solche steuerrechtlicher Natur sowohl gerichtlich, außergerichtlich, behördlich und außerbehördlich, insbesondere nach den Bestimmungen der §§ 30ff, 39 und 204 ZPO, 49ff und 455 StPO, 10 AVG, 83 BAO und 77 GBG, zu vertreten und zu beraten sowie Vergleiche aller Art abzuschließen, Zustellungen aller Art, auch zu eigenen Handen (Postvollmacht) gemäß § 9 ZustellG anzunehmen, Geld und Geldeswert in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren, Stellvertreter (Substituten) mit gleicher oder eingeschränkter Vollmacht zu bestellen, Dritte von ihrer Verschwiegenheitspflicht mir gegenüber zu entbinden, dies insbesondere hinsichtlich Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes sowie vom Arzt- und Bankgeheimnis und überhaupt alles vorzukehren, was vom Auftragnehmer als für mich als nützlich erachtet wird.
Der Beratungsumfang wird durch Auftragnehmer und Auftraggeber/in konkret festgelegt, wobei Beratung auf den Gebieten des Abgaben- und des Sozialversicherungsrechts – ebenso wie Beurteilungen nach ausländischem Recht – unter Haftungsausschluss erfolgen.
Der Auftragnehmer haftet nur gegenüber dem/der Auftraggeber/in, nicht aber gegenüber Dritten. Der/Die Auftraggeber/in ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des/der Auftraggeber/in mit den Leistungen des Auftragnehmers in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftragnehmer haftet dem/der Auftraggeber/in für alle schuldhaft von ihm herbeigeführten Schäden, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen den Auftragnehmer, wenn sie nicht von dem/der Auftragnehmer/in binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der/die Auftraggeber/in vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden. Die Haftpflicht des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf die sich aus der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Auftragnehmers ergebenden Deckungssumme von EUR 2.400.000,00 beschränkt.
Die Honorarabrechnung wird durch Auftragnehmer und Auftraggeber/in vereinbart. Existiert keine derartige Vereinbarung, verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in die Honorare des Auftragnehmers unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltstarifsgesetzes (RATG) sowie der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag verlautbarten Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und der Richtlinien zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RLBA) samt Barauslagen, Spesen und Umsatzsteuer zu begleichen. Das Beratungshonorar für ein (Erst)Beratungsgespräch beträgt, soweit dieses nicht von einer Rechtschutzversicherung des Auftraggebers übernommen wird, exklusive Umsatzsteuer EUR 150 (netto). Der Auftragnehmer ist berechtigt, zu jedem Zeitpunkt Teilabrechnungen zu legen und Vorschüsse zu verlangen. Das Mandat kann jederzeit – auch telefonisch – erweitert werden.
Zustimmungserklärungen
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Der Auftragnehmer ist insbesondere auch bevollmächtigt, für mich (uns) die ausdrückliche Einwilligung oder Anordnung zur Übermittlung und Auskunftserteilung sämtlicher mich (uns) betreffender Daten – auch telefonisch – zu erklären, wobei sämtliche Daten an sie oder von ihr namhaft gemachte Dritte übermittelt werden können bzw. ihr oder von ihr namhaft gemachte Dritte Auskünfte erteilt werden können. Der/die Auftraggeber/in stimmt zu, dass der Auftragnehmer seine/ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, im Rahmen der Auftragserfüllung an Dritte, insbesondere Gerichte und Behörden, übermittelt bzw. überlässt und – auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses – speichert.
Der/die Auftraggeberin/in ist damit Einverstanden, mit dem Auftragnehmer via einfachem Email zu korrespondieren.
Auf das gegenständliche Auftragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisionsnormen anzuwenden. Erfüllungsort ist der Kanzleisitz des Auftragnehmers, ausschließlicher Gerichtsstand ist das für A-1040 Wien örtlich zuständige Gericht.
am
Unterschrift