Super. Rechtsschutzversicherungen decken solche Fälle in der Regel, wenn bei Abschluss des Mobil- bzw. Internetvertrages der Versicherungsvertrag bereits bestanden hat. Fülle einfach unser Formular aus und gib uns deine Polizze bekannt. Wir übernehmen die Abklärung mit deiner Versicherung.