Wege aus der Schulden-Krise: Zahlungsplan, Abschöpfung, Tilgungsplan, Konkurs & Insolvenz

Du hast Schulden und vor lauter Rechnungen den Überblick verloren? Einmal in Geldnot, ist es oft schwierig, wieder rauszukommen.

Artikellänge: 2 Minuten

Zahlungsplan, Abschöpfung, Tilgungsplan – Wege aus der Krise!
Mit einem Schuldenregulierungsverfahren aus den Schulden.

Das Schuldenregulierungsverfahren ist eine Möglichkeit, sich von Schulden zu befreien. Kurz zusammengefasst gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Bei einem Zahlungsplan bietest du deinen Gläubigern eine Quote,
  • zahlbar entweder sofort oder in Raten (bis 7 Jahre).
  • Die Mindestquote entspricht in der Praxis deinen voraussichtlich in den nächsten 7 Jahren pfändbaren Einkommensteilen.
Zahlungsplan, Abschöpfung, Tilgungsplan

Nehmen die Gläubiger den Zahlungsplan an, so bist du nach dessen Erfüllung (7 Jahren) schuldenfrei. Zuerst muss dein gesamtes Vermögen (soweit es nicht der Exekution entzogen ist) verwertet werden, also z.B.: ein Auto, eine Wohnung, ein Haus, etc.

Gelingt kein Zahlungsplan bleibt dir noch das Abschöpfungsverfahren.

  • Der pfändbare Teil deines Einkommens wird für 5 Jahre auf die Gläubiger aufgeteilt.
  • In diesen 5 Jahren musst du verschiedene Obliegenheiten erfüllen, insbesondere musst du arbeiten bzw. dich um eine Arbeit bemühen. Wenn du dich wohlverhalten hast, erhältst du vom Gericht nach 5 Jahren die Restschuldbefreiung. Die Frist für die Entschuldung mittels Abschöpfungsverfahren wurde vorerst für die nächsten 5 Jahre auch bei Privatinsolvenzen auf maximal 3 Jahre herabgesetzt

Zum bestehenden Abschöpfungsverfahren wurde eine zusätzliche neue dreijährige Variante eingeführt. Der sogenannte Tilgungsplan ist ein Abschöpfungsverfahren unter strengeren Bedingungen.

  • innerhalb von dreißig Tagen nach festgestellter Zahlungsunfähig müssen Schritte zur Bewältigung der finanziellen Probleme eingeleitet wird und
  • es dürfen keine neuen Schulden mehr gemacht werden.

Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung des Verfahrens.

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