Zusatzentgelte von Fitnessstudios zurückfordern

Zusatzentgelte von Fitnessstudios jetzt zurückfordern

Zahlreiche Gerichtsentscheidungen gegen Fitnessstudio Anbieter wie Cleverfit, FITINN, Fitfabrik und Co bestätigen einen Rückforderungsanspruch der Mitglieder. Die Gebühren, die bei Vertragsabschluss für Anmeldung, Verwaltung und Chip erhoben werden, sowie die halbjährlich berechneten Servicepauschalen sind unrechtmäßig. Deshalb können sie zurückgefordert werden.

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So schnell gehts: 1. Schnelltest machen2. Daten ausfüllen3. Geld zurück bekommen

Zusatzentgelte von Fitnessstudios zurückfordern

Die Mitgliedsgebühr im Fitnessstudio scheint auf den ersten Blick günstig

Wer kennt es nicht? Die Mitgliedsgebühr im Fitnessstudio scheint auf den ersten Blick günstig. Bei genauerem Hinsehen muss man jedoch schnell feststellen, dass es zahlreiche Zusatzkosten gibt. Die Kunden erhalten jedoch keine oder nur geringwertige Gegenleistungen für diese Zusatzentgelte.

Keine oder nur geringwertige Gegenleistungen

Unter diese Zusatzentgelte fallen verschiedene Bezeichnungen wie Verwaltungspauschale, Anmeldegebühr, Aktivierungsgebühr, Chipgebühr, Energiekostenpauschale oder Hygienepauschale. Dieser bei Fitnessstudios beliebten Praxis hat der Oberste Gerichtshof jedoch eine Absage erteilt. Deshalb können sie zurückgefordert werden.

Zusatzentgelte von Fitnessstudios zurückfordern

Kunden können daher folgende konkreten Zusatzentgelte zurückfordern

Cleverfit:

Registrierungsgebühr / Verwaltungspauschale bei Vertragsabschluss: Die Verrechnung einer Gebühr für die Registrierung der Daten des neuen Mitglieds oder den Abschluss des Vertrages ist rechtswidrig.
(Halb)jährliche Servicepauschale: Ebenso rechtswidrig ist die Verrechnung einer Servicepauschale, unabhängig davon, ob das Mitglied zusätzliche Leistungen wie Trainerstunden oder Gruppenkurse in Anspruch genommen hat oder nicht.
Energiekostenpauschale: Auch eine einmalige Energiekostenpauschale aufgrund gestiegener Preise darf ohne vertragliche oder gesetzliche Grundlage nicht einseitig eingehoben werden.

Fitfabrik:

Auch die jährliche Servicepauschale von 40 Euro bei Fitfabrik sind unzulässig. Zwar konnten die Kunden im Gegenzug ein „kostenloses Personal Training“ in Anspruch nehmen. Allerdings rechtfertigt dies kein gesondertes Zusatzentgelt.

FITINN:

Die Kosten „für die Aktivierung der Mitgliederkarte" sind rechtswidrig und können zurückgefordert werden.

Fit/One:

Rechtswidrig ist die „für die Ausgabe eines Mitgliedsbandes“ verrechnete Verwaltungspauschale.

GetUFit:

GetUFit hat wie Clever Verwaltungspauschale, Chipgebühr und Servicepauschalen zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag verrechnet. Diese sind rechtswidrig und rückforderbar.

Der G&L Schnellcheck

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Starten wir gemeinsam.
Holen wir dein Geld zurück!

Gemeinsam mit unserem Prozessfinanzierungspartner organisieren wir die Prüfung deiner Rückforderungsmöglichkeit und holen dir unzulässige Nebenkosten zurück. Das bedeutet: du brauchst selbst kein Honorar zu bezahlen (das macht der Prozessfinanzierer für dich), musst im Gegenzug aber im Erfolgsfall einen Teil des zurückgeholten Geldes an den Prozessfinanzierer abgeben.

Lieber Kunde,


vielen Dank für Dein Interesse an unserer Sammelaktion “Zusatzentgelten bei Fitnessstudios ” und Dein Vertrauen. Anbei findest Du die wesentlichen Konditionen zu unserem  Angebot, welches wir mit unserem Prozessfinanzierungspatner organisieren.

  • Unsere Kanzlei kümmert sich um die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche. Der Prozessfinanzierer bezahlt unser Honorar. 
  • Die Anmeldung und das Ausfüllen der Formulare ist unverbindlich und kostenlos. Du kannst es Dir jederzeit anders überlegen. Es entstehen Dir keine Kosten.
  • Wenn ausreichend Erfahrungswerte bzw. entsprechende Erfolgschancen vorliegen, können wir Dein Verfahren starten. Im Erfolgsfall erhältst du 64,5% des erzielten Erlöses. Der Prozessfinanzierer erhält dabei für die übernommenen Kosten und Risiken 35,5%. Ohne Deine ausdrückliche Freigabe startet Dein Verfahren nicht.  
  • Für Dich gibt es keine Risiken oder Kosten unabhängig davon, ob das Verfahren erfolgreich verläuft oder verloren geht.

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Unsere Kunden über uns

Grossartige Beratung! Kompetent , freundlich und vor allem ganz unkompliziert! DANKE
Edeltraud K.
Edeltraud K.
1695278265
Kompetent,freundlich,ich wurde immer am laufenden gehalten und relativ schnell abgewickelt
Andreas B.
Andreas B.
1694782600
Sehr sehr professionell
josef S.
josef S.
1693675981
Top Anwaltskanzlei zum Thema Rückforderung von Casinoverlusten. Wurde ständig per Mail über den Status informiert, zwei Wochen nach dem Vergleichsangebot war das Geld am Konto. 2 Klagen laufen noch und ich bin bester Dinge, dass diese auch so reibungslos ablaufen, obwohl man schon hört und liest, dass manche Anbieter trotz Gerichtsurteil nicht zahlungwillig sind. Mal schauen, wie das ausgehen wird. Ich kann die Kanzlei nur wärmstens empfehlen! Vielen Dank an das ganze Team, ich kann mir nur im geringsten Vorstellen, wieviel Arbeit da dahinter steckt.
Georg M.
Georg M.
1693377048
Bin sehr zufrieden mit der Kanzlei. All ihre Aufgaben zu meiner Zufriedenheit erledigt. Kann ich nur empfehlen....Vielen Dank für Ihre gute Arbeit. 🙂
Daniela H.
Daniela H.
1693216818
Bin jetzt seit mehreren Monaten mit G&L im Kontakt und letzte Woche hab ich sehr positive Nachrichten bekommen, das ein Casino bereit ist einen Vergleich einzugehen. Sie kümmern sich wirklich toll um Anliegen und machen einen super Job. Wollte zuerst nicht, da ich mit dem Glücksspiel abgeschlossen habe und nicht daran erinnert werden wollte, aber jetzt bin ich froh, diesen Schritt gemacht zu haben! Beide Daumen hoch 👍🏻👍🏻Habe mir andere Bewertungen durchgelesen und verstehe im Bezug auf die Glücksspiel Rückforderungen nicht, warum man der Kanzlei die Schuld gibt, wenn vielleicht erst 2025 gesetzte geändert werden oder sonstiges, dafür das man erst dann dagegen vorgehen kann, es wird einen Grund geben warum.. und das Beträge erst ab einer bestimmten Summe eingeklagt werden können ist doch auch nur logisch, immerhin kostet das Geld und die Kanzlei arbeitet nicht gratis, genauso wie jeder normale Mensch für Leistung bezahlt wird und eine Gegenleistung dafür bekommt. UND man muss NICHTS aus der eigenen Tasche bezahlen, die Verluste aus Glücksspielen habe ich persönlich abgeschrieben, deswegen ist jeder Erfolg ein Gewinn für mich, glaube manche sollten die Schuld bei sich selbst suchen, anstatt der Kanzlei im Bezug auf Glücksspiel einen Vorwurf zu machen, immerhin hat man ja selbst das Geld dort eingezahlt, man kann froh sein das unsere Gesetze so einen Weg überhaupt ermöglichen und eine Kanzlei wie diese, sich für die Menschen einsetzt, auch wenn sie natürlich daran verdienen, aber das sollte einem klar sein..Wie gesagt, ich bin mega zufrieden mit G&L und selbst wenn ich nichts mehr bekomme oder erst 2030, dann ist es so oder ich freue mich im Jahr 2030 😁
chillabizzl
chillabizzl
1693205772
Dankeschön!Lg. A K
Alex K.
Alex K.
1693134362
Besste Anwälte
M. H.
M. H.
1692008082
Top Anwälte
Hannes S.
Hannes S.
1691052266
Ich sage nur danke sehr hilfreiche Unterstützung 💯✌️
Benutzer 9.
Benutzer 9.
1690627179
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