
Zusatzentgelte von Fitnessstudios jetzt zurückfordern
Zahlreiche Gerichtsentscheidungen gegen Fitnessstudio Anbieter wie Cleverfit, FITINN, Fitfabrik und Co bestätigen einen Rückforderungsanspruch der Mitglieder. Die Gebühren, die bei Vertragsabschluss für Anmeldung, Verwaltung und Chip erhoben werden, sowie die halbjährlich berechneten Servicepauschalen sind unrechtmäßig. Deshalb können sie zurückgefordert werden.
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Die Mitgliedsgebühr im Fitnessstudio scheint auf den ersten Blick günstig
Wer kennt es nicht? Die Mitgliedsgebühr im Fitnessstudio scheint auf den ersten Blick günstig. Bei genauerem Hinsehen muss man jedoch schnell feststellen, dass es zahlreiche Zusatzkosten gibt. Die Kunden erhalten jedoch keine oder nur geringwertige Gegenleistungen für diese Zusatzentgelte.
Keine oder nur geringwertige Gegenleistungen
Unter diese Zusatzentgelte fallen verschiedene Bezeichnungen wie Verwaltungspauschale, Anmeldegebühr, Aktivierungsgebühr, Chipgebühr, Energiekostenpauschale oder Hygienepauschale. Dieser bei Fitnessstudios beliebten Praxis hat der Oberste Gerichtshof jedoch eine Absage erteilt. Deshalb können sie zurückgefordert werden.

Der G&L Schnellcheck
Hast du einen Vertrag in einem Fitnessstudio unterschrieben? Die Gebühren, die bei Vertragsabschluss für Anmeldung, Verwaltung und Chip erhoben werden, sowie die halbjährlich berechneten Servicepauschalen sind unrechtmäßig. Mit wenigen Klicks erfährst du, ob du dein Geld zurückbekommst.