Aufenthaltsrecht

Aufenthalts-
recht

Person, welche in einen Reisepass hineinschaut

Sie brauchen Unterstützung bei Ihrer Staatsbürgerschaft oder haben Probleme mit Ihrem Aufenthaltstitel?

Unsere Rechtsanwälte vertreten in allen Bereichen des Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsrechts. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Sie haben Probleme mit der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels und Ihr Antrag wurde abgewiesen?

Dann erheben wir eine Beschwerde für Sie an das Verwaltungsgericht und vertreten Sie im Verfahren vor Gericht.

Sie warten schon lange und Verfahren beim Magistrat ist immer noch nicht abgeschlossen?

Wir unterstützen Sie und bringen eine Säumnisbeschwerde für Sie ein. Wir helfen bei allen Anliegen zur Aufenthaltsbewilligung, Rot-Weiß-Rot Karte, dem Daueraufenthalt in der EU sowie Staatsbürgerschaftssachen.

→ Bescheidbeschwerde
→ Säumnisbeschwerde
→ Vertretung vor Gericht

Vereinbaren Sie ein ausführliches Erstgespräch, um sicherzustellen, dass wir Ihr Anliegen gemeinsam bestmöglich behandeln und Ihnen zum gewünschten Ergebnis verhelfen.

Unsere Experten in diesem Rechtsgebiet

Mag. Jakob Leinsmer

Rechtsanwalt

Fremdsprachen: Englisch, Portugiesisch

Spezialisierungen: Fremdenrecht, Arbeitsrecht, Glückspielrecht, Massenverfahren und LegalTech

Veröffentlichte Beiträge

Mag. Haris Dzidic

Konzipient, Associate

Fremdsprachen: Bosnisch, Kroatisch, Serbisch

Spezialisierungen: Strafrecht, Fremdenrecht, Mietrecht

Blogbeiträge zu Aufenthaltsrecht

  • Doppelstaatsbürgerschaft – Ist ein zweiter Pass möglich?

    Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Kann ich meine Staatsbürgerschaft auch verlieren? Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft überhaupt erlaubt? Grundsätzlich erlaubt Österreich keine Doppelstaatsbürgerschaften. Es gibt jedoch Ausnahmen und Spezialfälle...

  • Familiennachzug? Nicht ohne meinen Anwalt

    Viele Drittstaatsangehörige,  die weder EWRBürger noch Schweizer sind  und mittlerweile in Österreich ihren Lebensmittelpunkt begründet haben, wollen ihre Familienangehörige aus dem Ausland nachholen

  • Studentenvisum – Ärger mit der Verlängerung – 2 neue Stolpersteine

    Die Regeln zur Verlängerung werden immer schärfer. Die Voraussetzungen sind immer schwieriger zu erfüllen. Vor folgenden zwei Stolpersteinen wollen wir Euch heute warnen...

  • Asylverfahren: Welches Land ist zuständig?

    Grundsätzlich ist jener europäische Staat für das Asylverfahren zuständig, den der Asylsuchende als erster betreten hat. Nur dort kann er seinen Antrag auf internationalen Schutz stellen. Bei der Antragstellung werden die Asylwerber registriert. Sie müssen Fingerabdrücke abgeben. Diese werden in einer europaweiten Datenbank gespeichert.

  • Studentenvisum – Ärger mit der Verlängerung

    Das neue Studienjahr geht los und viele Studierende stehen vor einem Problem. Für die Verlängerung des Aufenthaltstitels Studierender wird ein Studienerfolgsnachweis verlangt. Das sind zumindest 16 ETCS bzw. 8 Semesterwochenstunden.

  • Aufenthaltstitel für Ehegatten – oft schwieriger als gedacht!

    Die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen ist mühsam und kostspielig. Das geschafft gilt es aber noch die eine oder andere Hürde zu überwinden. In der Praxis kommt es nach unserer Erfahrung häufig zu Problemen ...